Finanzierung
Die Ergotherapie-Praxis Sitz-Kultur verfügt über die ZSR-Nummer O 1563.03 und somit werden ärztlichverordnete ergotherapeutische Behandlungen von den obligatorischen Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen.
Verordnung für Ergotherapie
EVS-Verordnung Sitz-Kultur 2019.pdf
Zur Vereinbarung eines Termins ist es wichtig, dass wir bereits eine Verordnung für Ergotherapie vom behandelnden Arzt erhalten haben.
Per Post an die Ergopraxis Sitz-Kultur, Lusberghalde 3, 6260 Reiden
Per Mail an sitz-kultur@evs-hin.ch
Eine Verordnung besteht aus maximal 9 Sitzungen.
Die Länge einer Sitzung ist pro Tag auf 120 Minuten begrenzt Die Sitzungen müssen innert 5 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen haben und während 3 Monaten erfolgen, ansonsten verfällt die Verordnung.